Das Angebot einer Tagespflege kann jeder Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen, ohne dass das Pflegegeld, die Verhinderungspflege oder der Anspruch der Leistungen durch den ambulanten Pflegedienst gekürzt werden. Auf Wunsch beantragen wir für Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Selbstverständlich können auch Personen die keinen Pflegegrad haben die Tagespflege besuchen, sie müssen allerdings die Kosten selbst tragen.
Kostenaufstellung:
Pflegegrade | Pflegesätze | Unterkunft & Verpflegung | Betreuungskosten | Investitionskosten |
1 | 39,35 € | 18,73 € | 5,40 € | 12,19 € |
2 | 49,82 € | 18,73 € | 5,40 € | 12,19 € |
3 | 59,34 € | 18,73 € | 5,40 € | 12,19 € |
4 | 68,85 € | 18,73 € | 5,40 € | 12,19 € |
5 | 73,61 € | 18,73 € | 5,40 € | 12,19 € |
Der Posten *Unterkunft und Verpflegung setzt sich aus 13,38 € für die Unterkunft und 5,35 € für die Verpflegung zusammen. Die Investitionskosten werden vom Landkreis Cloppenburg ab Pflegegrad 2 übernommen. Zusätzlich entstehen Fahrtkosten bei Inanspruchnahme des Fahrdienstes:
6,88 € Innerorts (Ortsschilder)
8,13 € Außerorts
10,00 € Rollstuhltransport
Folgenden Anspruch haben Sie bei der Pflegekasse:
Pflegegrade | Pflegesätze | Betreuung- und Entlastungsleistungen |
1 | 0,00 € | 125,00 € |
2 | 689,00 € | 125,00 € |
3 | 1298,00 € | 125,00 € |
4 | 1612,00 € | 125,00 € |
5 | 1995,00 € | 125,00 € |
Beispiel: Frau Schmidt möchte einmal in der Woche unsere Tagespflege besuchen. Sie hat Pflegegrad 3, wohnt außerorts und nimmt den Fahrdienst in Anspruch für die Hin- und Rückfahrt.
59,34 € Tagessatz
18,73 € Unterkunft und Verpflegung
12,19 € Investitionskosten
5,40 € Betreuung
16,26 € Fahrdienst (Hin- und Rückfahrt)
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111,92 €
Bei Inanspruchnahme der Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125,00 € monatlich) müsste Frau Schmidt im Monat keine Zuzahlung leisten!
Ergänzend können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 - 5 die gesamten Kosten der Tagespflege, sowie der Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft & Verpflegung über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125,00€ in Anspruch nehmen, sofern der Betrag nicht bereits anders verwendet wurde.
Wir bieten keine „Schnupper- oder Probetage“ kostenlos an!
Bitte haben Sie dafür Verständnis und bedenken Sie, dass das erste Essen im neuen Restaurant auch nicht umsonst ist. Zudem müssten wir alle anfallenden Kosten tragen, einschließlich der zusätzlichen Bezahlung unserer Mitarbeiter.
(Stand 02/2023)