Hausnotruf

Reiners - Ihr ambulanter Pflegedienst GbR bietet selbst hauseigene Hausnotrufgeräte an. Diese werden vor Ort von uns persönlich installiert und in Betrieb genommen. Eine ausführliche Funktions-Einweisung erfolgt durch uns.

Wir arbeiten in Kooperation mit dem Frankfurter Verband und der DeutscheSenior, die die Hausnotrufzentrale 24 Stunden besetzen.

Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer einmaligen Anschlussgebühr und als Grundpaket die monatlichen Gebühren in Höhe von 25,50 €, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • ein Pflegegrad ist vorhanden und/oder
  • über weite Teile des Tages allein lebend bzw. der/die MitbewohnerIn ist aufgrund seiner/ihrer körperlichen/geistigen Einschränkung nicht in der Lage, in Notsituationen einen Hilferuf selbstständig abzusetzen 
  • aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes ist jederzeit eine lebensbedrohliche Zustandsverschlechterung zu erwarten 
  • in Notsituationen kann kein Hilferuf mit einem handelsüblichen Telefon abgesetzt werden 

Eine weitere Möglichkeit der Kostenübernahme besteht darin, diese beim Sozialamt zu beantragen. Das Sozialamt setzt allerdings folgendes voraus:

  • Die Grundsicherung ist vorhanden
  • Ein Ärztliches Attest über die Notwendigkeit des Hausnotrufes

Hilft niemand, bleibt fast nur noch die Möglichkeit, sich den Hausnotruf von der Verwandtschaft oder Freunden schenken zu lassen!

 

Sollte die Pflegekasse, das Sozialamt oder andere Leistungsträger die Kosten nicht übernehmen, fällt bei Selbstzahlern noch eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von 39,50€ an.

 

Sollte nur eine einfache Telefondose vorhanden sein, kann ein Telefondosenadapter zwischengeschaltet werden. Die Kosten für den Adapter belaufen sich auf 12,00 € und müssen vom Kunden selbst getragen werden.

 

Weitere Informationen zum Hausnotruf Deutschland finden Sie hier.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine 24-Stunden-Bereitschaft haben, um zu einem Notfall zu kommen. Bei einem Notfall müssen zunächst Bekannte oder Nachbarn informiert werden, die im Bedarfsfall durch Erstversorgung helfen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

 

 

Hausnotruf von der Steuer absetzen!

 

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 03.09.2015 entschieden, dass die Kosten für ein Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden können. (Az. VI R 18/14)